SV SACHSENWERK DRESDEN TT -

     Auszug aus der Satzung

Der SV Sachsenwerk e.V. ist eine Gemeinschaft von Abteilungen.
Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister eingetragen.
Er ist Mitglied im Kreissportbund Dresden, im Landessportbund Sachsen und Mitglied im Deutschen Sportbund.

Der Verein sieht sich zur Aufgabe, als gemeinnütziger mit gesamtgesellschaftlicher Tätigkeit zu wirken.
Der Verein ist selbstlos tätig.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Er verfolgt damit einschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§1 Mitgliedschaft

  1. Erwerb der Mitgliedschaft

    Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines Aufnahmeantrages.
    Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an die jeweilige Abteilungsleitung zu richten.
    Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

    1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1.Tag des Monats. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 1 halbes Jahr.
    2. Die Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Mindestmitgliedschaft möglich.
  2. Verlust der Mitgliedschaft

    Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitgliedes.

    1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die Abteilungsleitung.
    2. Der Ausschluss kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied
    3. Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vorstand Berufungsrecht zu. Bis zur Entscheidung des Vorstandes, zu der er eingeladen ist, ruhen die Rechte des Mitgliedes.

      §2 Beiträge

      Die Mitglieder sind beitragspflichtig. Die Delegiertenversammlung kann Zusatzbeiträge und Umlagen festsetzen.
      Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
      Die Beiträge werden stets im ersten Monat des Geschäftsjahres fällig.
      Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand gestundet oder erlassen werden.

      §3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

      Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Organe des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich.
      Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen,
      was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.

      Jedes über 16 Jahre alte Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-,
      Diskussions- und Stimmrechts an den Delegiertenversammlungen teilzunehmen.
      Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und
      die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sportübungen treiben.