SV SACHSENWERK DRESDEN TT -
     Auszug 
  aus der Satzung
Der SV Sachsenwerk e.V. ist eine Gemeinschaft von Abteilungen.
  Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister eingetragen.
  Er ist Mitglied im Kreissportbund Dresden, im Landessportbund Sachsen und Mitglied 
  im Deutschen Sportbund.
Der Verein sieht sich zur Aufgabe, als gemeinnütziger mit 
  gesamtgesellschaftlicher Tätigkeit zu wirken.
  Der Verein ist selbstlos tätig.
  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke 
  verwendet werden.
  Er verfolgt damit einschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§1 Mitgliedschaft
  
Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des 
      Vorstandes aufgrund eines Aufnahmeantrages.
      Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an die jeweilige Abteilungsleitung zu 
      richten.
      Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitgliedes.
Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vorstand Berufungsrecht zu. Bis zur Entscheidung des Vorstandes, zu der er eingeladen ist, ruhen die Rechte des Mitgliedes.
§2 Beiträge
Die Mitglieder sind beitragspflichtig. Die Delegiertenversammlung 
      kann Zusatzbeiträge und Umlagen festsetzen.
      Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
      Die Beiträge werden stets im ersten Monat des Geschäftsjahres 
      fällig.
      Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand gestundet oder erlassen 
      werden.
§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Organe 
      des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich.
      Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern 
      und alles zu unterlassen,
      was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
Jedes über 16 Jahre alte Mitglied ist berechtigt, an 
      der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-,
      Diskussions- und Stimmrechts an den Delegiertenversammlungen teilzunehmen.
      Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen 
      und
      die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Jedes Mitglied kann in allen 
      Abteilungen des Vereins Sportübungen treiben.